Kompetent, zuverlässig, persönlich, vertraulich und professionell in der Abwicklung, das sind stets die obersten Prinzipien meiner täglichen Arbeit
als Steuerberater. Dies gilt nicht nur für die laufende Beratung und der Unterstützung bei der Steuerdeklaration.
Als Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, zertifiziert vom Deutschen Steuerberaterverband,
berate ich Sie gerne zu den wirtschaftlichen Konsequenzen Ihrer Testamentsgestaltung und der damit verbundenen steuerlichen Belastung.
Dies muss nicht immer nur die Erbschaftsteuer sein, dies gilt insbesondere wenn Unternehmen Bestandteil des Nachlasses sind.
Erben muss der Erbe sich auch leisten können.
Ansonsten kann es vorkommen, dass eine gut gemeinte Zuwendung den Erben nicht erreicht, da er nicht über die notwendigen
Mittel zur Bezahlung der entstehenden Steuerschuld verfügt und daher das ihm Zugewendete nicht behalten kann. Des Weiteren stehe ich Ihnen
als professioneller Testamentsvollstrecker zur tatsächlichen Umsetzung Ihres letzten Willens zur Verfügung.
Meist ist der Wunsch, dass der letzte Wille des Erblassers auch in seinem Sinne tatsächlich umgesetzt wird,
Anlass für die Anordnung der Testamentsvollstreckung. Um dieses Ziel zu erreichen muss dieser Wunsch im Testament verankert,
ein geeigneter Testamentsvollstrecker gefunden und dieser entsprechend den Wünschen des künftigen Erblassers beauftragt werden.
Weitere Gründe für die Testamentsvollstreckung können aber auch die Vermeidung von Familienzwist, die wirtschaftlich sinnvolle Abwicklung von
komplexen Erbschaften und die Unterstützung der Erben, wenn diese nicht zur Verwaltung des Erbes in der Lage sind, sein. Dies gilt zum Beispiel
bei behinderten Erben oder bei Erben, bei denen es zu vermeiden gilt, dass ein drohender Zugriff von Dritten auf das zu vererbende Vermögen,
die Inbesitznahme des Erbes durch den Erben verhindern würde. Dies kann auch zur Notwendigkeit führen, dass die Testamentsvollstreckung über
die Abwicklung des Nachlasses hinaus zu einer auf Dauer angelegten Tätigkeit führen muss. Dies kann ebenfalls testamentarisch angeordnet werden.
Lassen Sie sich umfassend beraten.
Ein guter Testamentsvollstrecker schützt Ihr Vermögen und verhindert Streit ums Erbe. Die Kosten der Testamentsvollstreckung
sind von den Erben zu tragen und richten sich nach der Höhe, der Komplexität des Nachlasses sowie nach der Dauer der Tätigkeit.
In vielen Fällen werden die Kosten der Testamentsvollstreckung geringer sein, als die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung über das Erbe,
insbesondere wenn diese über die Instanzen gehen sollte.
Um Ihre Interessen zu wahren ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig, sprich frühzeitig, einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.